In seiner heutigen Sitzung hat der Magistrat dem Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bau des Hafentunnels Cherbourger Straße mehrheitlich zugestimmt und eine gleichlautende Empfehlung für die Stadtverordnetenversammlung ausgesprochen. Bereits im Vorfeld hatte der Bauausschuss Grünes Licht für die Flächennutzungsplanänderung gegeben.
Als eines der zentralen Verkehrsinfrastrukturprojekte soll der geplante Hafentunnel Cherbourger Straße zukünftig die zuverlässige Verkehrsanbindung des Containerhafens und der hafennahen Gewerbegebiete an die Autobahn A 27 sicherzustellen. Die Finanzierung des Projektes wurde in intensiven Gesprächen und Verhandlungen mit dem Bund, dem Land Bremen und der Hafenwirtschaft abgesichert. Die Gesamtbaukosten für den Hafentunnel Cherbourger Straße belaufen sich auf 171,3 Millionen Euro. Hiervon trägt der Bund 120 Millionen Euro. Weitere 29 Millionen Euro kommen vom Land und sieben Millionen Euro von
der Stadt Bremerhaven als Bauherrin. Die Hafenwirtschaft steuert 15 Millionen Euro bei. Darüber hinaus finanziert das Land Bremen die Planungskosten des Projektes in Höhe von rund 29,2 Millionen Euro.
„Als viertgrößter Umschlagsplatz für Container in Europa brauchen unsere Häfen für ihre Leistungskraft diese sichere Hinterlandanbindung“, betonte OB Grantz. „Mitbewerber im In- und Ausland stellen sich bereits auf weiter steigende Containerzahlen ein und schaffen die entsprechenden Verkehrsvoraussetzungen. Um die Leistungsfähigkeit der Terminals in Bremerhaven und damit auch die Arbeitsplätze abzusichern, ist der Hafentunnel unverzichtbar. Das haben uns Verkehrsexperten wiederholt bestätigt.“ In der jetzigen Bauvariante des Tunnels werde auch die Bevölkerung entlastet, da Verkehre von der oberirdischen Straße zukünftig über den Tunnel laufen würden.
Den sofortigen Vollzug des bereits vorliegenden Planfeststellungsbeschlusses hatte das Verwaltungsgericht Bremen Anfang Februar aufgehoben. Hintergrund ist ein Eilantrag von Anwohnern der Cherbourger Straße zur Herstellung der aufschiebenden Wirkung des Planfeststellungsbeschlusses für den Baubeginn des Hafentunnels. Der Panfeststellungsbeschluss sieht einen sofortigen Vollzug vor, damit unter anderem mit Teilen der Rodungsarbeiten für den Tunnelbau begonnen werden kann. Mit einem Urteil des Gerichts bezüglich des Eilantrags wird in wenigen Monaten gerechnet.
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Mittwoch, 20. Februar 2013
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