Dienstag, 5. März 2013
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Weitere Bewerber/ -innen für die Wahl der Jugendschöffinnen/ Jugendschöffen gesucht
Mit Ablauf des Kalenderjahres 2013 endet die Amtszeit der zuletzt gewählten Jugendschöffinnen und Jugendschöffen. Der Jugendhilfeausschuss beim Amt für Jugend, Familie und Frauen der Stadt Bremerhaven muss daher eine Vorschlagsliste für die Wahl zur Jugendschöffin/zum Jugendschöffen für die Jahre 2014 bis 2018 aufstellen. Insgesamt sind 108 Vorschläge aufzunehmen. Diese Liste soll ebenso viele Männer wie Frauen und mindestens die doppelte Anzahl von Personen enthalten, die als Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen benötigt werden.
Bürgerinnen und Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit, die Interesse an der Ausübung des Ehrenamtes als Jugendschöffin/ Jugendschöffe haben müssen unter anderem zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste in Bremerhaven wohnen, zum Beginn des Jahres 2014 das 25. aber noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben und erzieherisch befähigt sein. Darüber hinaus sollen Personen, die bereits acht Jahre lang als ehrenamtliche Richterin/ ehrenamtlicher Richter in der Strafrechtspflege tätig gewesen sind und deren letzte Dienstleistung zu Beginn der Amtsperiode weniger als acht Jahre zurückliegt, nicht zum Amt der Jugendschöffin/ des Jugendschöffen berufen werden.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich bis zum 15. März zu bewerben. Ein entsprechender Antrag und weitere Informationen sind auf der Internetseite der Stadt Bremerhaven unter
/buergerservice/bremerhaven-fuer/engagierte-buerger/jugendschoeffen-und-jugendschoeffinnen-am-amtsgericht-bremerhaven.9382.html
abrufbar.
Darüber hinaus ist das Formular beim Amt für Jugend, Familie und Frauen, Stadthaus 2, 4. Etage, Zimmer 411 (zu erreichen über die 4. Etage des Verwaltungshochhauses) montags bis freitags zwischen 8 und 13 Uhr erhältlich. Antragsvordrucke können auch telefonisch unter der Rufnummer 590 28 57 oder schriftlich beim Magistrat der Stadt Bremerhaven, Amt 51/ 11, Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven angefordert werden.
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