Sonntag, 9. Juni 2013
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Badeverbot am Weser-Strandbad bleibt bestehen
Am Weser-Strandbad darf aus Sicherheitsgründen auch weiterhin nicht in der Weser gebadet, geschwommen oder getaucht werden. Darauf weisen Oberbürgermeister Melf Grantz und der Geschäftsführer der Bädergesellschaft, Robert Haase, hin. Hintergrund ist eine Überarbeitung der Landesverordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs an Gewässern im Land Bremen, laut der das Baden in der Weser theoretisch möglich wäre. "Angesichts zweier fast tödlicher Badeunfälle im Jahr 2009, den unberechenbaren Strömungsverhältnissen und der strandnahen Schifffahrt ist es unumgänglich, an der bisherigen Auffassung des Magistrats zum Badeverbot in der Weser festzuhalten", sagte dazu OB Grantz.
Es gehe dabei keinesfalls darum, aus Prinzip auf einem Standpunkt zu beharren, betonte der Oberbürgermeister. Alle vorliegenden Gutachten und Stellungnahmen von Instituten sowie Experten hätten immer wieder bescheinigt, dass das Baden an dieser Stelle durch die Strömungsverhältnisse und den Schiffsverkehr lebensgefährlich sei. Angesichts dieser Sachlage könne man es weder der Stadt Bremerhaven noch der Bädergesellschaft zumuten, für das Baden in der Weser die Verantwortung zu übernehmen. „Die neue Verordnung ist vom Senator für Bau, Umwelt und Verkehr als oberster Wasserbehörde erlassen worden, ohne die Besonderheiten im Bereich des Weserstrandbades gesondert zu prüfen“, erläuterte OB Grantz.
Laut der Verordnung, die am 1. Juli in Kraft tritt, ist das Baden, Schwimmen oder Tauchen in der Weser zukünftig unter anderem auf der rechten Weserseite von Kilometer 62,0 bis zu Kilometer 65,5 verboten. Dieser Bereich reicht von der Höhe des Klärwerks bis an das Weserstrandbad und damit bis an die Geestemole. „Hier ist das Baden aber ohnehin innerhalb eines Bereichs von 100 Metern unterhalb und auch oberhalb der Hafeneinfahrt ausnahmslos verboten – unabhängig von der geänderten Verordnung“, erklärte Robert Haase. „Der Bereich des Weserstrandbades ist hiervon teilweise erfasst.“
Im gesamten Wasserbereich zwischen der Geestemole und der Seebäderkaje bestehe am rechten Weserufer eine besonders hohe Gefahr an Leib und Leben für Badende durch den Boots- und Schiffsverkehr sowie Sogwirkungen des Fluss- und Tidegewässers und Wellenschlag. „Diese Gefährdungen lassen sich durch organisatorische Maßnahmen wie Beschilderungen oder den Erlass einer Badeverordnung nicht ändern. Auch durch die Bereitstellung von Rettungsschwimmern oder Abgrenzungen durch Badebojen bleibt dieses erhebliche Gefährdungspotenzial bestehen“, erläuterte Robert Haase. Hinzu komme, dass die erforderlichen personellen und baulichen Maßnahmen mit erheblichen finanziellen Aufwendungen und Folgekosten verbunden wären, die von der Bädergesellschaft nicht getragen werden könnten.
Die Bädergesellschaft als Betreiber des Weserstrandbades wird deshalb die bestehende Hausordnung für das Weserstrandbad, in der das Baden in der Weser verboten ist, über den 1. Juli 2013 hinaus aufrechterhalten.
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