Im Klageverfahren des Naturschutzverbandes BUND gegen die geplante Weservertiefung soll nun der Europäische Gerichtshof einen Fragenkatalog vorgelegt bekommen (BVerwG- AZ 7 A.20.11 - siehe auch heutige Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts unter www.bverwg.de). Inhalte sind Fragen zur Auslegung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Das hat heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
Damit ist das Verfahren vor dem höchsten deutschen Verwaltungsgericht zunächst ausgesetzt. Gleichzeitig kündigte das Gericht einen Beschluss mit Hinweisen zur teilweisen Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses an. Das Gericht machte deutlich, dass die aufgezeigten Mängel korrigierbar seien und ansonsten keine Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses bestünden.
„Diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist so erst einmal zur Kenntnis zu nehmen. Für die dringend notwendige Weservertiefung bedeutet dies eine weitere Verzögerung“, sagte dazu Oberbürgermeister Melf Grantz. Es sei weiterhin weder geklärt, ob und zu welchem Zeitpunkt die
Maßnahme stattfinden könne, noch ob die planfestgestellte Flussvertiefung so überhaupt umsetzbar sei.
„Es ist gar keine Frage, dass in einem derart umfangreichen Verfahren wie der Weservertiefung die ökologischen Belange eine wichtige Rolle spielen. Unsere Hafenwirtschaft aber als eines der wichtigsten deutschen Handelstore zur Welt muss unbedingt konkurrenz- und wettbewerbsfähig bleiben“, betonte OB Grantz.
Von der fachlichen und rechtlichen Prüfung der heutigen Gerichtsentscheidung sowie des Hinweisbeschlusses durch die zuständigen Behörden hänge es ab, wie gemeinsam mit dem Bundesverkehrsministerium als Maßnahmenträger und der Niedersächsischen Landesregierung in der Sache weiter vorgegangen werde.
„Ebenfalls geprüft werden müssen die Auswirkungen der heute verkündeten Entscheidung auf die Planungen für den Offshore-Terminal Bremerhaven (OTB). Für die Weiterentwicklung des Windenergie-Standortes Bremerhaven ist dieses wichtige Projekt weiterhin ein Schlüsselvorhaben, hinter dem sowohl die Landesregierung als auch der Bremerhavener Magistrat stehen und das entschlossen fortgesetzt wird“, stellte Grantz fest. „Sollte die heutige Entscheidung Auswirkungen auf die Planungen für den OTB haben, wird der Planungsprozess unter geänderten Voraussetzungen fortgesetzt. Laut Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest als zuständiger Wasserbehörde ist die Genehmigungsfähigkeit des OTB auch bei einer Verzögerung durch das Klageverfahren gegen die Weservertiefung gegeben.“
Donnerstag, 11. Juli 2013
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