Der teilweisen Rekommunalisierung der Netze für Strom, Gas,
Wasser und Fernwärme steht aus Sicht des Bremerhavener Magistrats nichts
entgegen. Auf seiner jüngsten Sitzung hat das Kollegialorgan einer
Beteiligung der öffentlichen Hand an den entsprechenden
Netzgesellschaften zugestimmt. Zudem wurden die Wegenutzungsverträge für
Versorgungsleitungen neu geregelt.
Über die Netzgesellschaften des Energieversorgers swb „wesernetz bremen“ und „wesernetz bremerhaven“ wollen sich die Städte Bremen und Bremerhaven an den Netzen beteiligen. Vorgesehen ist eine wirtschaftliche Beteiligung von jeweils 25,1 Prozent. Diese Beteiligung wird über die jeweiligen Versorgungsgesellschaften Bremer Verkehrsgesellschaft (BVG) und Bremerhavener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (BVV) stattfinden. Am Stammkapital der Netzgesellschaften beteiligen sich die BVG und die BVV aus steuerlichen Gründen mit einem Prozent. Das restliche Stammkapital wird über stille Beteiligungen zur Verfügung gestellt. „Das Bereitstellen von Strom, Gas, Wasser und Fernwärme ist ein wesentlicher Bestanteil der Grundversorgung der Bevölkerung. Mit dieser Magistratsentscheidung übernimmt unsere Stadtgemeinde wieder Verantwortung für diese Versorgung“, sagte Oberbürgermeister Melf Grantz. Vorausgegangen war dem Magistratsbeschluss die positive Entscheidung des Bremer Senats zur Beteiligung Bremens und Bremerhavens an den Netzen. Die Bremische Bürgerschaft hat der Teil-Rekommunalisierung am 22. Mai 2014 zugestimmt.
Beide Städte investieren über ihre Gesellschaften 225 Millionen Euro. Der Anteil Bremens an der Summe beträgt 168,75 Millionen Euro. Bremerhaven trägt 56,25 Millionen Euro. Dem dafür nötigen Nachtragshaushalt hat der Magistrat ebenfalls zugestimmt. Die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung dazu wird in einer Sondersitzung am Mittwoch, 4. Juni, getroffen.
Der jährliche Netto-Zufluss aus den Beteiligungen an den Netzgesellschaften wird von der Bremer BVG mit rund drei Millionen Euro veranschlagt und von der Bremerhavener BVV mit rund 800.000 Euro.
Für die Konzessionsvergabe der Wegenutzungsrechte hatte swb nach europaweiter Ausschreibung und einem Interessensbekundungsverfahren als einzige Bewerberin Angebote abgegeben. Der Magistrat hat diesem Angebot auf seiner jüngsten Sitzung zugestimmt. Die swb wird an Bremerhaven eine jährliche Konzessionsabgabe in Höhe von sechs Millionen Euro zahlen. Die Stadtgemeinde Bremen erhält jährlich 37,6 Millionen Euro. Bei den Summen handelt es sich um die gesetzliche Höchstgrenze. Der Vertrag über die Wasserkonzession läuft in Bremen und Bremerhaven bis zum 31. Dezember 2028. Die anderen Verträge enden am 31. Dezember 2033.
Über die Netzgesellschaften des Energieversorgers swb „wesernetz bremen“ und „wesernetz bremerhaven“ wollen sich die Städte Bremen und Bremerhaven an den Netzen beteiligen. Vorgesehen ist eine wirtschaftliche Beteiligung von jeweils 25,1 Prozent. Diese Beteiligung wird über die jeweiligen Versorgungsgesellschaften Bremer Verkehrsgesellschaft (BVG) und Bremerhavener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (BVV) stattfinden. Am Stammkapital der Netzgesellschaften beteiligen sich die BVG und die BVV aus steuerlichen Gründen mit einem Prozent. Das restliche Stammkapital wird über stille Beteiligungen zur Verfügung gestellt. „Das Bereitstellen von Strom, Gas, Wasser und Fernwärme ist ein wesentlicher Bestanteil der Grundversorgung der Bevölkerung. Mit dieser Magistratsentscheidung übernimmt unsere Stadtgemeinde wieder Verantwortung für diese Versorgung“, sagte Oberbürgermeister Melf Grantz. Vorausgegangen war dem Magistratsbeschluss die positive Entscheidung des Bremer Senats zur Beteiligung Bremens und Bremerhavens an den Netzen. Die Bremische Bürgerschaft hat der Teil-Rekommunalisierung am 22. Mai 2014 zugestimmt.
Beide Städte investieren über ihre Gesellschaften 225 Millionen Euro. Der Anteil Bremens an der Summe beträgt 168,75 Millionen Euro. Bremerhaven trägt 56,25 Millionen Euro. Dem dafür nötigen Nachtragshaushalt hat der Magistrat ebenfalls zugestimmt. Die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung dazu wird in einer Sondersitzung am Mittwoch, 4. Juni, getroffen.
Der jährliche Netto-Zufluss aus den Beteiligungen an den Netzgesellschaften wird von der Bremer BVG mit rund drei Millionen Euro veranschlagt und von der Bremerhavener BVV mit rund 800.000 Euro.
Für die Konzessionsvergabe der Wegenutzungsrechte hatte swb nach europaweiter Ausschreibung und einem Interessensbekundungsverfahren als einzige Bewerberin Angebote abgegeben. Der Magistrat hat diesem Angebot auf seiner jüngsten Sitzung zugestimmt. Die swb wird an Bremerhaven eine jährliche Konzessionsabgabe in Höhe von sechs Millionen Euro zahlen. Die Stadtgemeinde Bremen erhält jährlich 37,6 Millionen Euro. Bei den Summen handelt es sich um die gesetzliche Höchstgrenze. Der Vertrag über die Wasserkonzession läuft in Bremen und Bremerhaven bis zum 31. Dezember 2028. Die anderen Verträge enden am 31. Dezember 2033.
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