"Der Stadt Bremerhaven geht es um die korrekte amtliche
Einwohnerzahl und nicht um einen Disput mit Bremen. Die Aufregung in der
Angelegenheit ist nicht nachvollziehbar". Damit reagiert
Oberbürgermeister Melf Grantz auf die anhaltende Diskussion um die Klage
der Seestadt gegen die Ergebnisse des Zensus 2011.
„Es kann keinesfalls die Rede davon sein, dass die Stadt Bremerhaven sich auf Kosten des Landes Bremen oder der Stadtgemeinde Bremen einen finanziellen Vorteil verschaffen will“, betonte OB Grantz. „Mit der Klage vor dem Verwaltungsgericht Bremen gegen das Ergebnis des Zensus 2011, wollen wir Klarheit bei den Einwohnerzahlen schaffen. Das ist im Interesse aller Beteiligten und es geht dabei keineswegs ausschließlich um den einwohnerbezogenen Finanzausgleich. Als Großstadt müssen wir die korrekte Einwohnerzahl kennen, um verlässlich planen und unsere Aufgaben als Kommune wahrnehmen zu können.“
Bei der Volkszählung waren der Seestadt zum Stichtag 9. Mai 2011 genau 108.156 Einwohner bescheinigt worden. Offiziell hatte die Stadt Bremerhaven zu diesem Zeitpunkt aber 112.982 Einwohner – ein Unterschied von rund 4.800, der sich unter anderem negativ auf die Höhe des kommunalen Finanzausgleichs auswirkt. Bremerhaven würde mit der niedrigeren Einwohnerzahl rund 400.000 Euro jährlich weniger an Zuweisungen bekommen. „Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung im Verwaltungsstreitverfahren, ist es deshalb nur korrekt, dass unsere Klage gleichzeitig aufschiebende Wirkung hat. Das wurde auch vom Verwaltungsgericht bestätigt“, erläuterte Grantz.
Ebenso sei die Kritik unberechtigt, Bremerhaven gefährde mit seiner Klage gegen das Zensus-Ergebnis die Vorteile Bremens aus dem Länderfinanzausgleich. Das Land Bremen hat laut Zensus zwar insgesamt Einwohner verloren, jedoch weniger als andere Bundesländer und erhält dadurch rund 16 Millionen Euro mehr aus dem Länderfinanzausgleich. OB Grantz: „Wird der Bremerhavener Klage stattgegeben, erhöht sich ausgehend vom Zensus die amtliche Einwohnerzahl im Land Bremen sogar noch. Dadurch verbessert sich auch die Situation für das Land Bremen.“
Abgesehen davon sei Bremerhaven nicht die einzige Kommune, die gegen das Zensus-Ergebnis klage. „Ganz im Gegenteil – es gibt bundesweit rund 800 Verfahren in der Frage der korrekten Zensus-Ergebnisse. Allein diese Zahl belegt, dass es von Seiten vieler Kommunen berechtigte Zweifel an den Zensus-Ergebnissen gibt. Sollten diese Klagen erfolgreich sein und sich damit die amtlichen Einwohnerzahlen für andere Bundesländer erhöhen, wäre auch hier eine höhere amtliche Einwohnerzahl Bremerhavens für das Land Bremen von Vorteil und würde die finanziellen Folgen abmildern“ betonte OB Grantz.
Für die Seestadt Bremerhaven sei die korrekte Ermittlung der Einwohnerzahlen zudem vor dem Hintergrund des Großstadt-Status von erheblicher Bedeutung. „Ab 100.000 Einwohner werden Städte in Deutschland als Großstadt eingestuft. Dieser Status hat zwar im Zwei-Städte-Staat Bremen finanziell keine direkten Auswirkungen, ist aber für Bremerhaven ebenso wie für jede andere Stadt von großem Wert für die Außenwahrnehmung. Auch, wenn die Seestadt derzeit leicht wächst, ist dieser Status unbedingt durch die richtige Einwohnerzahl zu ermitteln und festzulegen“, so Grantz abschließend.
„Es kann keinesfalls die Rede davon sein, dass die Stadt Bremerhaven sich auf Kosten des Landes Bremen oder der Stadtgemeinde Bremen einen finanziellen Vorteil verschaffen will“, betonte OB Grantz. „Mit der Klage vor dem Verwaltungsgericht Bremen gegen das Ergebnis des Zensus 2011, wollen wir Klarheit bei den Einwohnerzahlen schaffen. Das ist im Interesse aller Beteiligten und es geht dabei keineswegs ausschließlich um den einwohnerbezogenen Finanzausgleich. Als Großstadt müssen wir die korrekte Einwohnerzahl kennen, um verlässlich planen und unsere Aufgaben als Kommune wahrnehmen zu können.“
Bei der Volkszählung waren der Seestadt zum Stichtag 9. Mai 2011 genau 108.156 Einwohner bescheinigt worden. Offiziell hatte die Stadt Bremerhaven zu diesem Zeitpunkt aber 112.982 Einwohner – ein Unterschied von rund 4.800, der sich unter anderem negativ auf die Höhe des kommunalen Finanzausgleichs auswirkt. Bremerhaven würde mit der niedrigeren Einwohnerzahl rund 400.000 Euro jährlich weniger an Zuweisungen bekommen. „Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung im Verwaltungsstreitverfahren, ist es deshalb nur korrekt, dass unsere Klage gleichzeitig aufschiebende Wirkung hat. Das wurde auch vom Verwaltungsgericht bestätigt“, erläuterte Grantz.
Ebenso sei die Kritik unberechtigt, Bremerhaven gefährde mit seiner Klage gegen das Zensus-Ergebnis die Vorteile Bremens aus dem Länderfinanzausgleich. Das Land Bremen hat laut Zensus zwar insgesamt Einwohner verloren, jedoch weniger als andere Bundesländer und erhält dadurch rund 16 Millionen Euro mehr aus dem Länderfinanzausgleich. OB Grantz: „Wird der Bremerhavener Klage stattgegeben, erhöht sich ausgehend vom Zensus die amtliche Einwohnerzahl im Land Bremen sogar noch. Dadurch verbessert sich auch die Situation für das Land Bremen.“
Abgesehen davon sei Bremerhaven nicht die einzige Kommune, die gegen das Zensus-Ergebnis klage. „Ganz im Gegenteil – es gibt bundesweit rund 800 Verfahren in der Frage der korrekten Zensus-Ergebnisse. Allein diese Zahl belegt, dass es von Seiten vieler Kommunen berechtigte Zweifel an den Zensus-Ergebnissen gibt. Sollten diese Klagen erfolgreich sein und sich damit die amtlichen Einwohnerzahlen für andere Bundesländer erhöhen, wäre auch hier eine höhere amtliche Einwohnerzahl Bremerhavens für das Land Bremen von Vorteil und würde die finanziellen Folgen abmildern“ betonte OB Grantz.
Für die Seestadt Bremerhaven sei die korrekte Ermittlung der Einwohnerzahlen zudem vor dem Hintergrund des Großstadt-Status von erheblicher Bedeutung. „Ab 100.000 Einwohner werden Städte in Deutschland als Großstadt eingestuft. Dieser Status hat zwar im Zwei-Städte-Staat Bremen finanziell keine direkten Auswirkungen, ist aber für Bremerhaven ebenso wie für jede andere Stadt von großem Wert für die Außenwahrnehmung. Auch, wenn die Seestadt derzeit leicht wächst, ist dieser Status unbedingt durch die richtige Einwohnerzahl zu ermitteln und festzulegen“, so Grantz abschließend.
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