In den Pflasterflächen der Fußgängerzone lässt das Amt für
Straßen- und Brückenbau die Pflasterfugen sanieren. Die Arbeiten werden
zirka bis Mitte Oktober andauern. Die Sanierung von Pflasterfugen im
Straßenbau ist ein normaler Vorgang, da besonders der Fugenbereich der
Pflasterung durch Einwirkungen von Reinigungsfahrzeugen und
Witterungseinflüssen einem hohen Verschleiß unterliegt.
Ein Teil der schadhaften Fugen ist durchgängig bis zur Pflasterbettung offen. Die Fugen müssen grundhaft saniert werden, um Folgeschäden zu vermeiden. Jede derzeit offene Fuge führt zur Fortsetzung des Problems, in dem im Anschlussbereich weitere Fugen geschädigt werden und Wassereintritte in die Pflasterbettung gefördert werden. Um hier vorzubeugen, hat das Amt für Straßen- und Brückenbau im gesamten Bereich der Fußgängerzone eine Bestandsaufnahme vorgenommen und Sanierungsbereiche festgelegt.
Ein Teil der schadhaften Fugen ist durchgängig bis zur Pflasterbettung offen. Die Fugen müssen grundhaft saniert werden, um Folgeschäden zu vermeiden. Jede derzeit offene Fuge führt zur Fortsetzung des Problems, in dem im Anschlussbereich weitere Fugen geschädigt werden und Wassereintritte in die Pflasterbettung gefördert werden. Um hier vorzubeugen, hat das Amt für Straßen- und Brückenbau im gesamten Bereich der Fußgängerzone eine Bestandsaufnahme vorgenommen und Sanierungsbereiche festgelegt.
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