Wer ein Führungszeugnis benötigt, muss künftig nicht mehr
unbedingt zur Behörde. Mit dem elektronischen Personalausweis können
Führungszeugnisse ab sofort online im Internet beantragt und bezahlt
werden. Das neue Internet-Portal des Bundesamtes für Justiz (BfJ) ist
aktuell freigeschaltet worden. Das vereinfachte Verfahren für das
Führungszeugnis steht damit allen Bürgerinnen und Bürgern offen.
Führungszeugnisse werden zu den verschiedensten Anlässen benötigt – sei es bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz, für die ehrenamtliche Jugendarbeit oder vor der Aufnahme eines Gewerbes. Die Vorteile des Online-Antrags: Keine Warteschlange, keine Beschränkungen durch Öffnungszeiten, das Internetportal ist an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr verfügbar.
Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Funktion freigeschaltet sein muss und ein passendes Kartenlesegerät. Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt. Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.
Neben Führungszeugnissen können auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über das neue Online-Portal des BfJ beantragt werden. Solche Auskünfte benötigen häufig Unternehmen, die sich in Ausschreibungsverfahren um öffentliche Aufträge bewerben. Auch hier kann ein Online-Verfahren den Aufwand erheblich reduzieren.
Aus dem Führungszeugnis sind etwaige strafrechtliche Verurteilungen zu ersehen, soweit sie nach dem Bundeszentralregistergesetz in ein Führungszeugnis aufzunehmen sind. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist ein wichtiges Hilfsmitteln, um die Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden einschätzen zu können.
Wie bei der Antragstellung auf dem Amt, wird auch beim Online-Antrag eine Gebühr von 13 Euro pro Führungszeugnis erhoben. Im Online-Portal kann sie mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ beglichen werden. Die Führungszeugnisse werden auf grünem Spezialpapier gedruckt und per Post zugeschickt.
Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister, ist über die Webseite des BfJ zu erreichen: www.bundesjustizamt.de
Führungszeugnisse werden zu den verschiedensten Anlässen benötigt – sei es bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz, für die ehrenamtliche Jugendarbeit oder vor der Aufnahme eines Gewerbes. Die Vorteile des Online-Antrags: Keine Warteschlange, keine Beschränkungen durch Öffnungszeiten, das Internetportal ist an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr verfügbar.
Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Funktion freigeschaltet sein muss und ein passendes Kartenlesegerät. Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt. Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.
Neben Führungszeugnissen können auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über das neue Online-Portal des BfJ beantragt werden. Solche Auskünfte benötigen häufig Unternehmen, die sich in Ausschreibungsverfahren um öffentliche Aufträge bewerben. Auch hier kann ein Online-Verfahren den Aufwand erheblich reduzieren.
Aus dem Führungszeugnis sind etwaige strafrechtliche Verurteilungen zu ersehen, soweit sie nach dem Bundeszentralregistergesetz in ein Führungszeugnis aufzunehmen sind. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist ein wichtiges Hilfsmitteln, um die Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden einschätzen zu können.
Wie bei der Antragstellung auf dem Amt, wird auch beim Online-Antrag eine Gebühr von 13 Euro pro Führungszeugnis erhoben. Im Online-Portal kann sie mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ beglichen werden. Die Führungszeugnisse werden auf grünem Spezialpapier gedruckt und per Post zugeschickt.
Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister, ist über die Webseite des BfJ zu erreichen: www.bundesjustizamt.de
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