Gemäß §47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, der die
Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie regelt, ist das
Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ab dem 1. Januar 2015 für die Erstellung eines
bundesweiten Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken des
Bundes außerhalb von Ballungsräumen zuständig. Die Lärmaktionsplanung
ist ein kontinuierlicher Prozess, der in einem fünfjährigen Zyklus
durchgeführt werden soll.
Mit Hilfe der Planung sollen Städte und Gemeinden, aber auch alle weiteren politischen und gesellschaftlichen Akteure sowie Anwohner einen Überblick über die bestehende Lärmbelastung erhalten. Zugleich soll die Lärmaktionsplanung als integriertes und planerisches Instrument zum Schutz gegen Lärm in die Stadt- und Ortsplanung eingeführt werden. Das EBA wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung mit Hilfe einer online-basierten Befragung in zwei Phasen durchführen. Die Beteiligungsplattform kann unter folgendem Link erreicht werden: www.laermaktionsplanung-schiene.de
Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung läuft seit dem 15. April 2015 und dauert bis zum 31. Mai 2015. In diesen sechs Wochen können Betroffene dem EBA wichtige Informationen zu ihrer persönlichen Lärmbelastung übermitteln. Neben den von Eisenbahnlärm betroffenen Bürgern erhalten auch Organisationen, Vereinigungen und Initiativen die Möglichkeit sich zu beteiligen. Die Angaben der Öffentlichkeit helfen dem EBA dabei, die Lärmaktionsplanung aufzustellen. Im Anschluss daran folgt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung, über die zu gegebener Zeit erneut infomiert wird.
Mit Hilfe der Planung sollen Städte und Gemeinden, aber auch alle weiteren politischen und gesellschaftlichen Akteure sowie Anwohner einen Überblick über die bestehende Lärmbelastung erhalten. Zugleich soll die Lärmaktionsplanung als integriertes und planerisches Instrument zum Schutz gegen Lärm in die Stadt- und Ortsplanung eingeführt werden. Das EBA wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung mit Hilfe einer online-basierten Befragung in zwei Phasen durchführen. Die Beteiligungsplattform kann unter folgendem Link erreicht werden: www.laermaktionsplanung-schiene.de
Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung läuft seit dem 15. April 2015 und dauert bis zum 31. Mai 2015. In diesen sechs Wochen können Betroffene dem EBA wichtige Informationen zu ihrer persönlichen Lärmbelastung übermitteln. Neben den von Eisenbahnlärm betroffenen Bürgern erhalten auch Organisationen, Vereinigungen und Initiativen die Möglichkeit sich zu beteiligen. Die Angaben der Öffentlichkeit helfen dem EBA dabei, die Lärmaktionsplanung aufzustellen. Im Anschluss daran folgt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung, über die zu gegebener Zeit erneut infomiert wird.
0 Kommentare:
Kommentar veröffentlichen