Nachdem die Stadtverwaltung auch über die Ostertage fleißig
in Wahlvorbereitungen war, sind die Wählerverzeichnisse für die
anstehende Wahl am 10. Mai fertiggestellt. Die Wahlbenachrichtigungen
werden seit Dienstag, 7. April, verschickt.
Neu an dem Verfahren ist bei dieser Wahl, dass erstmals statt der gewohnten Karten Briefumschläge mit DIN A4 Bögen in den Briefkästen der Wahlberechtigten liegen.
Der Grund dafür: Die Informationen zur Wahl wurden in Leichter Sprache verfasst, damit auch Menschen mit Behinderung den Inhalt problemlos erfassen können.
Die Wahl am Sonntag, 10. Mai 2015, ist eine Doppelwahl. Für die Wahl zur Bremischen Bürgerschaft sind im Wahlbereich Bremerhaven 84.120 Menschen aufgerufen. Für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bremerhaven gibt es insgesamt 90.555 Wahlberechtigte. In dieser Zahl sind die 6.435 in der Seestadt gemeldeten UnionsbürgerInnen enthalten. Insgesamt gibt es im Stadtgebiet 74 Wahllokale, die von acht Uhr bis 18 Uhr geöffnet sind.
Der Versand der Wahlbenachrichtigung wird spätestens am 19. April abgeschlossen sein. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wird gebeten, sich beim Wahlamt zu melden. Wer nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurde, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann dagegen Einspruch einlegen. Die Frist hierfür läuft vom 20. April bis zum 24. April. Danach eingehende Einsprüche können nur in besonderen Fällen - wie beispielsweise das schuldlose Versäumen der Frist - berücksichtigt werden.
Mit dem Versand der Wahlbenachrichtigungen beginnt auch die Möglichkeit der Briefwahl. Wer sich dafür entscheidet, benötigt einen Wahlschein, der in der Abteilung „Statistik und Wahlen“ des Bürger- und Ordnungsamtes beantragt werden kann. Sowohl die Adresse dafür als auch der formelle Ablauf der Briefwahl sind auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungen ersichtlich. Wer die Briefwahl online beantragen will, kann dies ab sofort über das entsprechende Formular auf der Startseite des städtischen Internetportals www.bremerhaven.de tun. Es ist auch die direkte Wahl vor Ort im Wahlamt, Stadthaus 1, im Zimmer 25 und im Bürgerbüro Mitte im Hanse-Carré möglich.
Neu an dem Verfahren ist bei dieser Wahl, dass erstmals statt der gewohnten Karten Briefumschläge mit DIN A4 Bögen in den Briefkästen der Wahlberechtigten liegen.
Der Grund dafür: Die Informationen zur Wahl wurden in Leichter Sprache verfasst, damit auch Menschen mit Behinderung den Inhalt problemlos erfassen können.
Die Wahl am Sonntag, 10. Mai 2015, ist eine Doppelwahl. Für die Wahl zur Bremischen Bürgerschaft sind im Wahlbereich Bremerhaven 84.120 Menschen aufgerufen. Für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bremerhaven gibt es insgesamt 90.555 Wahlberechtigte. In dieser Zahl sind die 6.435 in der Seestadt gemeldeten UnionsbürgerInnen enthalten. Insgesamt gibt es im Stadtgebiet 74 Wahllokale, die von acht Uhr bis 18 Uhr geöffnet sind.
Der Versand der Wahlbenachrichtigung wird spätestens am 19. April abgeschlossen sein. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wird gebeten, sich beim Wahlamt zu melden. Wer nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurde, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann dagegen Einspruch einlegen. Die Frist hierfür läuft vom 20. April bis zum 24. April. Danach eingehende Einsprüche können nur in besonderen Fällen - wie beispielsweise das schuldlose Versäumen der Frist - berücksichtigt werden.
Mit dem Versand der Wahlbenachrichtigungen beginnt auch die Möglichkeit der Briefwahl. Wer sich dafür entscheidet, benötigt einen Wahlschein, der in der Abteilung „Statistik und Wahlen“ des Bürger- und Ordnungsamtes beantragt werden kann. Sowohl die Adresse dafür als auch der formelle Ablauf der Briefwahl sind auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungen ersichtlich. Wer die Briefwahl online beantragen will, kann dies ab sofort über das entsprechende Formular auf der Startseite des städtischen Internetportals www.bremerhaven.de tun. Es ist auch die direkte Wahl vor Ort im Wahlamt, Stadthaus 1, im Zimmer 25 und im Bürgerbüro Mitte im Hanse-Carré möglich.
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