"Die Integrität der Verwaltung ist für mich von überragender
Bedeutung. Deshalb bedauere ich, im Fall der von einer
Abteilungsleiterin erhobenen Korruptionsvorwürfe gegen ihr unterstellte
Mitarbeiter, einer Fehleinschätzung erlegen zu sein", räumt Bremerhavens
Oberbürgermeister Melf Grantz ein.
„Für mich ist
einer der wichtigsten Grundsätze bei Beschaffungsverfahren der
Öffentlichen Hand die größtmögliche Transparenz aller Entscheidungen.
Mit Steuergeldern finanzierte Vorhaben müssen für die Bevölkerung
laufend vollständig nachprüfbar sein, um Korruption in jeder Form zu
unterbinden“, unterstreicht der Oberbürgermeister seine Position. Gerade
deshalb hält er die in der politischen Diskussion nach einem Urteil des
Verwaltungsgerichts Bremen vom 8. September 2015 zur Umsetzung einer
Abteilungsleiterin und die in diesem Zusammenhang erhobenen Vorwürfe, er
habe als Dienstherr bewusst Korruptionsvorwürfe gegen Mitarbeiter des
Personalamts nicht angezeigt, für ungerechtfertigt.
Um zu prüfen, ob das Urteil des Verwaltungsgerichts entsprechende
Vorwürfe rechtfertige, hat Oberbürgermeister Melf Grantz den
Bremerhavener Ehrenbürger, Rechtsanwalt Dr. Manfred Ernst, gebeten, den
gesamten Vorgang kritisch zu betrachten. Dr. Ernst kommt zu dem Schluss,
dass nach dem aufgekommenen Verdacht auf Korruption das vorgeschriebene
Verfahren der Antikorruptionsrichtlinie des Magistrats nicht
eingehalten worden sei. „Dafür trage ich die politische Verantwortung
und bedauere sehr, dass ich mich aufgrund einer Fehleinschätzung nicht
entsprechend der Richtlinien verhalten habe,“ erklärt Grantz. „Es ist
jedoch für die Stadt kein Schaden entstanden“, betont Oberbürgermeister
Melf Grantz. Die Lehre, die er aus dem Vorgang zieht, ist, darauf zu
achten, dass in Zukunft die Antikorruptionsrichtlinien des Magistrats
stringent und penibel ohne Wenn und Aber eingehalten werden.
Abgesehen davon stellt Dr. Ernst in seiner Beurteilung fest, dass
Oberbürgermeister Grantz an der Umsetzung der Abteilungsleiterin in
keiner Weise beteiligt gewesen ist. Dies werde, so Dr. Ernst, auch an
keiner Stelle in der Begründung des Verwaltungsgerichtsurteils
behauptet. Der im politischen Raum erhobene Vorwurf, der
Oberbürgermeister habe möglicherweise korruptes Verhalten von
Magistratsangestellten decken und eine sogenannte „Whistleblowerin“
abstrafen wollen, ist demnach völlig aus der Luft gegriffen. Im Übrigen
hat der Magistrat gegen die beiden Angestellten Anfang 2014 den
Korruptionsverdacht bei der zuständigen Staatsanwaltschaft angezeigt.
Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
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