Das Statistische Landesamt Bremen teilt mit:
Beim
Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven werden jedes Jahr mehr als 4.000
Verfahren neu eröffnet. Wie das Statistische Landesamt Bremen mitteilt,
waren es im Jahr 2015 einschließlich der Verfahren zur Gewährung von
einstweiligem Rechtsschutz insgesamt 4.087 Urteilsverfahren und 285
Beschlussverfahren. Am Jahresende 2015 gab es 1.631 offene Verfahren.
Kläger bzw. Antragsteller ist fast immer die Arbeitnehmerseite.
Im
Urteilsverfahren werden bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen
Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie den Tarifvertragsparteien
entschieden. 2015 wurden vom Arbeitsgericht 4.054 Urteilsverfahren
erledigt, darunter 274 durch streitiges Urteil und 2.578 durch einen
gerichtlichen Vergleich. In 196 Fällen gab es ein Versäumnis-,
Anerkenntnis- oder Verzichtsurteil und in 589 Verfahren erfolgte die
Rücknahme der Klage bzw. des Antrags. Die Dauer der Verfahren betrug im
Durchschnitt je 3,8 Monate, bei den durch streitiges Urteil beendeten
Verfahren waren es dagegen durchschnittlich 8,9 Monate.
In den
4.054 erledigten Urteilsverfahren ging es um insgesamt 4.842
Verfahrensgegenstände, darunter 3.351 Verfahren mit nur einem und 703
mit mehreren Verfahrensgegenständen. Die häufigsten Klageverfahren
betrafen Kündigungen (2.194) und isolierte Zahlungsklagen (1.028).
Von
den 2.194 Kündigungsschutzklagen wurden 100 durch streitiges Urteil und
1.731 durch einen gerichtlichen Vergleich beendet bzw. in 198 Fällen
die Klage zurückgenommen. Zwei Drittel der Verfahren wurden vom
Arbeitsgericht innerhalb von drei Monaten erledigt. Bei streitigem
Urteil endete das Kündigungsverfahren durchschnittlich nach 9,8 Monaten.
Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer von 3,4
Monaten.
Im Beschlussverfahren verhandelt das Arbeitsgericht über
Streitigkeiten zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber. 2015 wurden
283 Beschlussverfahren einschließlich der Verfahren zur Gewährung von
einstweiligem Rechtsschutz vom Arbeitsgericht nach durchschnittlich 5,6
Monaten erledigt.
Das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven ist seit
2004 das einzige Arbeitsgericht im Land Bremen. Dort waren Ende 2015
insgesamt zehn Richterinnen und Richter beschäftigt. Das Arbeitsgericht
besteht aus elf Kammern, von denen zwei in Bremerhaven tagen. Jede
Kammer ist mit einer Berufsrichterin / einem Berufsrichter
(Vorsitzende/r) und je einem/einer ehrenamtlichen Richter/Richterin aus
den Reihen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer besetzt. Die Wahlperiode
der ehrenamtlichen Richter und Richterinnen beträgt fünf Jahre. Alle
Kammermitglieder haben je eine Stimme.
Montag, 25. Januar 2016
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» Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht dauern durchschnittlich 3,4 Monate
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