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Donnerstag, 22. Dezember 2016

Rechnungsprüfungsamt kann Personalakten prüfen


Oberbürgermeister Melf Grantz stellt klar, dass der Magistrat in seiner Sitzung am 23.11.2016 entgegen der Berichterstattung im Sonntagsjournal („Nächster Akt im Aktenkampf“ vom 18.11.2016) beschlossen hat, vom Rechnungsprüfungsamt angeforderte Personalakten umgehend und ohne, dass eine Begründung notwendig sei, vom Personalamt herausgegeben werden. Diese Haltung bekräftigte der Magistrat in seiner heutigen (21.12.2016) Sitzung. Oberbürgermeister Grantz erklärte zudem vor dem Magistrat, dass er zukünftig die Personalakten ohne weitere Beteiligung des Magistrats auf Anfrage des Rechnungsprüfungsamts herausgeben werde. Diese Haltung hat der Magistrat zustimmend zur Kenntnis genommen.
In Bezug auf die fehlerhafte Berichterstattung des Sonntagsjournals vom 18.11.2016 weist Grantz darauf hin, dass es zwar im Magistrat in der Aussprache der Magistratssitzung am 23.11.2016 unterschiedliche Bewertungen zu der Anfrage gegeben habe, doch sei der Beschluss des Magistrats eindeutig für die Herausgabe der Personalakten gewesen. Der Oberbürgermeister habe im Übrigen in dieser Sitzung darauf hingewiesen, dass er - entgegen ihm vorgehaltener Behauptungen - zu keiner Zeit die Herausgabe von Personalakten an das Rechnungsprüfungsamt verweigert habe. Seit 2012 habe es schlechterdings keine Anträge des Rechnungsprüfungsamtes auf Einsicht in Personalakten gegeben.
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