Schülerinnen und Schüler in Bremen und Bremerhaven müssen
künftig verpflichtend an schulzahnärztlichen Untersuchungen teilnehmen.
Das hat die Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz heute
(Donnerstag, 12. Januar 2017) beschlossen. Bisher war die Teilnahme an
diesen Untersuchungen freiwillig. Gesundheitssenatorin Prof. Dr. Eva
Quante-Brandt sagte:" Ich bin froh, dass wir diese verbindliche Regelung
einführen, denn wir sehen einen großen Bedarf, vor allem in sozial
schwierigeren Stadtteilen. Wir wollen im Sinne des Gesundheitsschutzes
gewährleisten, dass Kinder und Jugendliche lückenlos von dem
Gesundheitsangebot profitieren. Zahngesundheit ist ein wichtiges Thema.
Dem wollen wir damit Rechnung tragen."
Hintergrund:
Der Schutz und die Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen
gehören zu den zentralen Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes.
Einen Aufgabenbereich stellt dabei die Tätigkeit des
schulzahnärztlichen Dienstes dar, der in bestimmten Jahrgangsstufen der
allgemeinbildenden Schulen regelmäßig zahnärztliche Untersuchungen
durchführt mit dem Ziel, an der Gesunderhaltung des Zahn-, Mund- und
Kieferbereichs der Schülerinnen und Schüler mitzuwirken. Diese
Untersuchungen ergänzen die gruppenprophylaktischen Maßnahmen, zu deren
Sicherstellung die Krankenkassen seit Januar 2000 nach § 21 SGB V
verpflichtet sind und die in erster Linie auf die Erkennung und
Verhütung von Zahnkrankheiten wie Karies ausgerichtet sind. Die
Untersuchungen des schulzahnärztlichen Dienstes beinhalten die
Inspektion der Mundhöhle auf Karies und Schleimhauterkrankungen sowie
auf Zahn- und Kieferfehlstellungen. Darüber hinaus wird der Zahnstatus
erhoben und eine Kariesrisikozuordnung nach einheitlichen
internationalen Standards vorgenommen. Damit erfüllen die
schulzahnärztlichen Untersuchungen den wichtigen Zweck, gesundheitliche
Beeinträchtigungen festzustellen, die die Schulfähigkeit der Kinder und
Jugendlichen im Ganzen oder in bestimmten Bereichen, zum Beispiel für
Sprachkurse, beeinflussen können.
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Samstag, 14. Januar 2017
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» Untersuchung durch Schulzahnarzt wird Pflicht
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